Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)
Aktualisiert am 13. Januar 2026
BLUEROOM SIMULATIONS – ENDNUTZER-LIZENZVEREINBARUNG
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (Vereinbarung) wird geschlossen zwischen:
BlueRoom Simulations Pty Ltd (ACN 680 867 967) mit Sitz in Factory 6, 1 Graham Road, Clayton South, Victoria 3169, Australien (BlueRoom); und
Die Person oder Organisation, die die Produkte oder Software kauft, least oder auf andere Weise erhält und in der geltenden Handelsvereinbarung genannt ist (Kunde).
Durch die Installation, den Zugriff oder die Nutzung von BlueRoom-Software, Firmware, Mixed-Reality-Inhalten oder zugehöriger Hardware (zusammenfassend als „Produkte und Software“ bezeichnet) erklärt sich der Kunde mit dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn der Kunde nicht einverstanden ist, darf er die Produkte oder Software nicht installieren, darauf zugreifen oder sie nutzen.
Diese Vereinbarung gilt zusätzlich zur geltenden Handelsvereinbarung. Bei Widersprüchen regelt die Handelsvereinbarung die Preise, Mengen und Geschäftsbedingungen, während diese Vereinbarung die Lizenz, das geistige Eigentum, die Nutzung und die Risikoverteilung regelt, sofern die Handelsvereinbarung diese Vereinbarung nicht ausdrücklich außer Kraft setzt.
1. Definitionen
a. In dieser Vereinbarung:
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Autorisierte Benutzer sind Mitarbeiter, Auftragnehmer, Studenten oder Auszubildende des Kunden, denen der Kunde die Nutzung der Produkte für interne Schulungs- und Simulationszwecke des Kunden gestattet hat.
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Handelsvereinbarung bezeichnetjeden Vorschlag, jedes Angebot, jede Bestellung oder jeden separaten schriftlichen Vertrag zwischen BlueRoom (oder seinem autorisierten Vertriebspartner) und dem Kunden, der die Lieferung, die Preise, die Mengen und die Handelsbedingungen für die Produkte und die Software regelt.
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Kundendaten sindalle Daten, Inhalte, Informationen, spezifischen Szenarien, Arbeitsabläufe und Leistungsaufzeichnungen von Schulungsteilnehmern, die vom Kunden oder autorisierten Benutzern durch die Nutzung der Produkte oder Software eingegeben, erstellt oder generiert werden.
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Die anfängliche Gewährleistungsfrist ist die in der geltenden Handelsvereinbarung festgelegte Gewährleistungsfrist.
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Rechte an geistigem Eigentum (oder IP) bezeichnetalle gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte weltweit, unabhängig davon, ob sie registriert sind oder nicht, einschließlich Urheberrechte, Designs, Patente, Marken, Domainnamen, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, moralische Rechte und Rechte an Schaltkreislayouts.
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Original Lieferland bezeichnet das Land, das in dem jeweiligen Angebot, der Bestellung oder dem Handelsvertrag für die Produkte als Lieferziel angegeben ist.
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Produkte bezeichnet BlueRoom Mixed-Reality-Simulatoren, zugehörige Hardwarekomponenten und eingebettete Firmware, die von BlueRoom oder seinen autorisierten Händlern geliefert werden.
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Software bezeichnet die proprietäre Software von BlueRoom, einschließlich Mixed-Reality-Simulationscode, Missionskontrollanwendungen, Assets und Inhalte, unabhängig davon, ob diese in Produkte eingebettet oder separat geliefert werden, wie vom Kunden in der geltenden Kundenvereinbarung bestellt, einschließlich BlueRoom Mission Control, BlueRoom Scenarios, BlueRoom Environments, BlueRoom Biometrics und BlueRoom Node Software.
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Unterhaltungsdienste bezeichnen fortlaufende Unterstützung, Aktualisierungen und Verbesserungen, die im Rahmen einer separaten Unterhalts- oder Supportvereinbarung bereitgestellt werden.
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Komponenten von Drittanbietern bezeichnet jegliche Hardware, Software, Headsets, Betriebssysteme, Tools, Bibliotheken oder Dienste von Drittanbietern, die mit den Produkten geliefert oder in Verbindung mit diesen verwendet werden (einschließlich beispielsweise XR-Headsets, Spiel-Engines, Betriebssysteme, GPUs und Analysetools).
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Bedingungen von Drittanbietern bezeichnet die Lizenzbedingungen oder Nutzungsbedingungen, die für Komponenten von Drittanbietern gelten.
2. Lizenzgewährung
a. Vorbehaltlich der vollständigen Bezahlung der anfallenden Gebühren gewährt BlueRoom dem Kunden eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, unbefristete (vorbehaltlich der Kündigung gemäß Ziffer 16) Lizenz zur Installation und Nutzung der Software:
i. nur für Produkte und Hardware, die von BlueRoom geliefert oder genehmigt wurden;
ii. ausschließlich für interne Schulungs-, Simulations-, Test- und Ausbildungszwecke des Kunden; und
iii. nur innerhalb des ursprünglichen Lieferlandes, es sei denn, BlueRoom hat zuvor schriftlich seine Zustimmung zum Export oder zur Verbringung der Produkte in ein anderes Land gemäß Ziffer 4 erteilt.
b. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden keine Eigentumsrechte an der Software auf den Kunden übertragen.
c. Der Kunde darf die Software nicht abtreten, übertragen, vermieten, verleasen, unterlizenzieren oder anderweitig Dritten (einschließlich verbundenen Unternehmen) zur Nutzung überlassen, es sei denn, BlueRoom hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt.
d. Der Kunde muss sicherstellen, dass alle autorisierten Benutzer:
i. über die Bedingungen dieser Vereinbarung informiert werden; und
ii. die Software und Produkte nur gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen.
e. Der Kunde ist für die gesamte Nutzung der Produkte und Software durch autorisierte Benutzer verantwortlich und muss eine unbefugte Nutzung verhindern.
f. Der Kunde kann mithilfe der von BlueRoom bereitgestellten Konfigurationsoptionen und Tools Szenarien und Parameter innerhalb der Produkte konfigurieren, jedoch gewähren solche Konfigurationen keinerlei Eigentumsrechte an der zugrunde liegenden Software oder den Mixed-Reality-Inhalten (MR).
3. Nutzung, Einschränkungen
a. Der Kunde darf die Produkte und die Software zur Durchführung von Schulungs-, Simulations- und Ausbildungsszenarien verwenden, die mit deren Design, Dokumentation und Sicherheitshinweisen vereinbar sind.
b. Der Kunde darf die Produkte und die Software an jedem seiner Standorte innerhalb des ursprünglichen Lieferlandes installieren und nutzen, sofern er diese Vereinbarung und die geltenden Gesetze einhält.
c. Sofern nicht ausdrücklich durch nicht ausschließbare Gesetze gestattet, darf der Kunde Folgendes nicht tun:
i. die Software zu modifizieren, anzupassen, zu übersetzen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen, außer mit den von BlueRoom bereitgestellten Konfigurationstools;
ii. den Quellcode zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zu versuchen, ihn abzuleiten;
iii. Markenzeichen, Urheberrechtshinweise, Eigentumsvermerke oder Haftungsausschlüsse zu entfernen oder zu verändern;
iv. die Produkte zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts oder einer konkurrierenden Dienstleistung zu verwenden;
v. die Produkte ohne schriftliche Zustimmung von BlueRoom als generische Spiel-Engine oder für nicht damit in Zusammenhang stehende kommerzielle Aktivitäten zu verwenden;
vi. nicht genehmigte Hardware oder Software so an die Kernsimulationsschnittstellen anzuschließen, dass dies zu einer Beeinträchtigung oder Duplizierung der BlueRoom-IP führt, es sei denn, dies wurde von BlueRoom genehmigt.
4. Exportkontrolle, Standortverlagerung und eingeschränkte Endnutzer
a. Der Kunde darf die Produkte oder die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BlueRoom nicht an einen Ort außerhalb des ursprünglichen Lieferlandes exportieren, reexportieren, übertragen, verleihen oder verlegen.
b. Der Kunde darf die Produkte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BlueRoom nicht an nationale Verteidigungskräfte, militärische oder paramilitärische Organisationen Dritter oder an primäre Verteidigungsunternehmen oder Systemintegratoren, die Endnutzer sind, verkaufen, vermieten, verleihen oder dauerhaft übertragen oder diesen Zugang zur Software gewähren.
c. Die Klauseln 4.a und 4.b schränken die Nutzung durch den Kunden selbst nicht ein, wenn der Kunde eine Verteidigungs- oder Sicherheitsorganisation ist und die Erstlieferung der Produkte im Rahmen eines Handelsvertrags direkt an diesen Kunden erfolgte. Sie gelten für Weitergaben und Weiterverkäufe.
d. Der Kunde darf die Produkte oder die Software nicht in einer Weise verwenden, exportieren, reexportieren, darauf zugreifen oder übertragen, die gegen geltende Exportkontroll- oder Sanktionsgesetze verstößt, einschließlich (falls zutreffend) des Australian Defence Trade Controls Act 2012 (Cth), des Customs Act 1901 (Cth) und aller gleichwertigen Exportkontroll- oder Sanktionsregelungen im Zuständigkeitsbereich des Kunden. BlueRoom kann den Zugriff sofort aussetzen oder beenden, wenn es Grund zu der Annahme hat, dass die fortgesetzte Nutzung gegen solche Gesetze verstößt.
5. Betrieb und sicherheitskritische Nutzung
a. Die Produkte und die Software sind ausschließlich als Schulungs- und Simulationswerkzeuge bestimmt. BlueRoom stellt die Produkte als technologische Plattform zur Verfügung. BlueRoom und seine Vertriebspartner stellen keine Schulungsprogramme, Lehrpläne, Lehrmethoden oder Lernergebnisse bereit und übernehmen hierfür keine Verantwortung. Sie dürfen nicht herangezogen werden als:
i. Medizinprodukt zur Diagnose oder Behandlung;
ii. ein Flug- oder Einsatzleitsystem für Luftfahrzeuge oder Fahrzeuge für den operativen Einsatz; oder
iii. die einzige oder vorrangige Grundlage für klinische, taktische, flugtechnische oder operative Entscheidungen.
6. Komponenten von Drittanbietern und Bedingungen
a. Die Produkte können Komponenten von Drittanbietern enthalten oder mit diesen zusammenarbeiten, die den Bedingungen von Drittanbietern unterliegen. Der Kunde muss alle geltenden Bedingungen von Drittanbietern einhalten, die ihm von BlueRoom oder dem jeweiligen Drittanbieter mitgeteilt oder zur Verfügung gestellt wurden.
b. Soweit gesetzlich zulässig:
i. BlueRoom stellt Komponenten von Drittanbietern „wie besehen“ zur Verfügung; und
ii. Die Verantwortung von BlueRoom für Komponenten von Drittanbietern beschränkt sich auf die Weitergabe von Hersteller- oder Lizenzgebergarantien, die abtretbar oder übertragbar sind.
c. BlueRoom kann die in den Produkten verwendeten Komponenten von Drittanbietern von Zeit zu Zeit ersetzen, aktualisieren oder ändern, sofern dies nicht zu einer wesentlichen Einschränkung der Kernfunktionalität führt.
7. Gebühren, Zahlung und Steuern
a. Der Kunde muss alle Gebühren im Zusammenhang mit den Produkten und etwaigen Support- oder Wartungsleistungen gemäß den Bedingungen des jeweiligen Angebots, der Bestellung oder der kommerziellen Vereinbarung bezahlen.
b. Alle Gebühren verstehen sich ohne Steuern, Zölle oder Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Der Kunde ist für alle Einfuhrzölle und Steuern im ursprünglichen Lieferland verantwortlich.
8. Support, Garantie und Wartung
a. Die Garantiebedingungen, Ausschlüsse und Anspruchsverfahren für die physischen Produkte (Hardware) sind in der separaten „BlueRoom Limited Business Warranty“ aufgeführt, das mit den Produkten geliefert wird (oder unter blueroomxr.com/warranty verfügbar ist, in der jeweils aktuellen Fassung).
b. Nach Ablauf der anfänglichen Gewährleistungsfrist ist BlueRoom nicht verpflichtet, Updates, Fehlerbehebungen oder fortlaufenden Support bereitzustellen, es sei denn, der Kunde hat im Rahmen einer separaten Vereinbarung Wartungsleistungen erworben. Wurden Wartungsleistungen erworben, gelten für den Umfang der Updates, die Serviceleistungen und die Reaktionszeiten die in dieser Vereinbarung festgelegten Bestimmungen.
c. Die Garantie- und Supportverpflichtungen gelten nicht für Fehler oder Probleme, die zurückzuführen sind auf:
i. unbefugte Änderung der Software oder Produkte;
ii. Verwendung mit Hardware oder Software, die nicht von BlueRoom genehmigt wurde;
iii. Nichtbeachtung der Betriebs- oder Sicherheitsanweisungen von BlueRoom;
iv. Unfälle, Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Schäden, die durch den Kunden verursacht wurden.
d. Der Kunde ist für den First-Level-Support für autorisierte Benutzer verantwortlich und muss angemessene interne Fehlerbehebungsmaßnahmen durchführen, bevor er Probleme an BlueRoom oder einen autorisierten Händler weiterleitet.
e. Mit Ausnahme der in dieser Klausel 8 ausdrücklich genannten Gewährleistungen und im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang:
i. Die Produkte und Software werden „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt; und
ii. BlueRoom lehnt ausdrücklich alle anderen Garantien, Bedingungen und Zusicherungen ab, seien sie ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, einschließlich stillschweigender Garantien der Marktgängigkeit, zufriedenstellender Qualität, des Eigentumsrechts, der Nichtverletzung von Rechten Dritter oder der Eignung für einen bestimmten Zweck.
9. Eigentumsrecht an Hardware
a. Das Eigentumsrecht an der als Teil der Produkte gelieferten physischen Hardware geht nach vollständiger Bezahlung der anfallenden Gebühren auf den Kunden über.
b. Die gesamte Software und Firmware wird lizenziert, nicht verkauft. BlueRoom behält sich das Eigentum an sämtlichen Codes, Algorithmen, Umgebungen, MR-Inhalten und Dokumentationen vor.
10. Daten, Datenschutz
a. BlueRoom kann technische, diagnostische und Nutzungsdaten (z. B. Betriebszeit, Softwareversion, Fehlerprotokolle, Leistungskennzahlen) aus den Produkten erfassen und verarbeiten, um die Produkte zu warten, zu unterstützen und zu verbessern.
b. BlueRoom verlangt vom Kunden keine Angabe personenbezogener Daten von Schulungsteilnehmern oder Mitarbeitern. Soweit personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Schulungen verarbeitet werden, ist der Kunde für die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze verantwortlich.
c. Wenn anonymisierte oder aggregierte Leistungskennzahlen für Forschungs- und Entwicklungszwecke verwendet werden, werden diese ohne ausdrückliche Zustimmung keine Rückschlüsse auf den Kunden oder einzelne Auszubildende zulassen.
d. BlueRoom wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (wie Verschlüsselung und sichere Speicherung) ergreifen, um alle über die Produkte erhobenen Daten vor unbefugtem Zugriff oder unbefugter Offenlegung zu schützen.
11. Sicherheit, Schulungsverantwortung und Einsatz in Bereichen mit hohem Risiko
a. Die Produkte sind Schulungs- und Simulationswerkzeuge. Sie können stressreiche oder risikoreiche Betriebsumgebungen nachbilden, ersetzen jedoch nicht die formalen Qualifikations-, Zertifizierungs- oder realen Schulungsanforderungen.
b. Der Kunde ist allein verantwortlich für:
i. Sicherstellung, dass die Trainingsszenarien klinisch, operativ und ethisch angemessen sind;
ii. Festlegung und Durchsetzung von Sicherheitsprotokollen, Überwachung und Überprüfung der Teilnehmer;
iii. sicherzustellen, dass die Verwendung der Produkte den geltenden militärischen, medizinischen, luftfahrttechnischen, klinischen oder pädagogischen Richtlinien und Vorschriften entspricht.
c. BlueRoom und seine Vertriebspartner übernehmen keine Verantwortung für klinische, taktische, flugtechnische oder operative Entscheidungen, die vom Kunden oder dessen Personal getroffen werden, oder für Ergebnisse, die mit Übungen in Verbindung stehen, die unter Verwendung der Produkte durchgeführt werden.
d. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eigene Arbeitsschutz- (OHS) oder gleichwertige Risikobewertungen in Bezug auf die Installation und Nutzung der Produkte durchzuführen, unabhängig davon, wo diese installiert oder genutzt werden, einschließlich aller MR/VR-bezogenen Risiken wie Stolpern, Stürze, Bewegungsübelkeit oder Desorientierung.
12.Haftungsbeschränkung
a. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von BlueRoom aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung (ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Gesetz oder anderweitig) auf die Gebühren beschränkt, die der Kunde für das betreffende Produkt oder die betreffende Dienstleistung in den 12 Monaten vor dem Ereignis, das den Anspruch begründet, gezahlt hat.
b. Soweit gesetzlich zulässig, haftet BlueRoom nicht für indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden oder für entgangenen Gewinn, Umsatz, Goodwill, Daten oder erwartete Einsparungen, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
c. Nichts in dieser Vereinbarung schließt die Haftung für Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit oder Betrug seitens BlueRoom aus oder schränkt diese ein, ebenso wenig wie jede andere Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann.
13. Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit
a. BlueRoom besitzt alle geistigen Eigentumsrechte an den Produkten, der Software, den Mixed-Reality-Inhalten (MR), der Dokumentation, den Designs, der Firmware und allen Modifikationen oder Verbesserungen, einschließlich aller während der Installation, Konfiguration oder Anpassung entstandenen Vordergrund-IP.
b. Der Kunde behält das Eigentum an:
i. seine bestehenden Rechte an geistigem Eigentum; und
ii. alle Kundendaten, einschließlich aller spezifischen Szenarien, Workflows oder Missionskonfigurationen, die vom Kunden mithilfe der Konfigurationstools des Produkts erstellt wurden (mit Ausnahme aller zugrunde liegenden BlueRoom-Codes, Assets oder Bibliothekskomponenten, die in solche Szenarien eingebettet sind).
c. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass BlueRoom alle Vorschläge oder Rückmeldungen, die der Kunde zu den Produkten macht, zur Verbesserung der Produkte und Dienstleistungen von BlueRoom verwenden darf, ohne dass daraus eine Verpflichtung entsteht.
d. Jede Partei muss alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei, die im Rahmen dieser Vereinbarung weitergegeben werden, vertraulich behandeln und darf diese Informationen nur zum Zwecke der Erfüllung dieser Vereinbarung verwenden. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind (außer durch Verletzung), der empfangenden Partei bereits bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder durch eine zuständige Behörde offengelegt werden müssen.
14. Ansprüche wegen Verletzung geistigen Eigentums
a. Wenn ein Dritter behauptet, dass die Produkte oder die Software bei Verwendung gemäß dieser Vereinbarung die geistigen Eigentumsrechte dieses Dritten verletzen, wird BlueRoom auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen:
i. die Forderung verteidigen oder beilegen; und
ii. wenn die Forderung bestätigt wird oder BlueRoom vernünftigerweise davon ausgeht, dass sie bestätigt werden könnte, entweder:
die Produkte oder die Software so zu modifizieren, dass sie keine Rechte verletzen;
die betroffene Komponente durch ein gleichwertiges, nicht rechtsverletzendes Produkt ersetzen; oder
Wenn beides wirtschaftlich nicht vertretbar ist, nehmen Sie die Rücksendung der betroffenen Komponente an und erstatten Sie einen angemessenen, anteiligen Teil der für diese Komponente gezahlten Gebühren.
Die Verpflichtungen von b.BlueRoom gemäß Ziffer 14.a gelten vorbehaltlich der folgenden Bedingungen seitens des Kunden:
i. BlueRoom unverzüglich über den Anspruch zu informieren;
ii. BlueRoom die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung der Forderung zu übertragen (vorausgesetzt, die Beilegung erfordert kein Schuldanerkennen seitens des Kunden und erlegt diesem keine nicht monetären Verpflichtungen ohne dessen Zustimmung auf); und
iii. angemessene Zusammenarbeit auf Kosten von BlueRoom.
c. BlueRoom übernimmt gemäß dieser Klausel 14 keine Haftung, soweit die mutmaßliche Rechtsverletzung zurückzuführen ist auf:
i. Verwendung der Produkte oder Software in Kombination mit Artikeln, die nicht von BlueRoom genehmigt wurden;
ii. Verwendung der Produkte oder Software entgegen den Anweisungen von BlueRoom;
iii. Änderungen, die von anderen Personen als BlueRoom oder seinen autorisierten Partnern vorgenommen wurden; oder
iv. vom Kunden bereitgestellte Entwürfe, Spezifikationen oder Anweisungen.
d. Diese Klausel 14 legt die gesamte Haftung von BlueRoom und den ausschließlichen Rechtsbehelf des Kunden für Ansprüche Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums im Zusammenhang mit den Produkten oder der Software fest.
15.Entschädigung durch den Kunden
a. Der Kunde stellt BlueRoom von allen Verlusten, Kosten, Schäden oder Haftungsansprüchen frei, die sich aus folgenden Gründen ergeben:
i. der Kunde verstößt gegen diese Vereinbarung;
ii. jede Nutzung der Produkte, die gegen Exportkontroll-, Sanktions- oder Rüstungskontrollgesetze verstößt;
iii. jegliche Ansprüche Dritter, die sich aus dem Betrieb oder der Nutzung der Produkte durch den Kunden in seiner Schulungsumgebung ergeben.
b. Diese Entschädigung gilt nicht, soweit der Verlust durch vorsätzliches Fehlverhalten oder einen Verstoß gegen diese Vereinbarung seitens BlueRoom verursacht wurde.
16. Laufzeit und Kündigung
a. Diese Vereinbarung tritt in Kraft, sobald der Kunde die Produkte oder Software zum ersten Mal installiert, darauf zugreift oder sie nutzt, und bleibt bis zu ihrer Kündigung gemäß dieser Klausel gültig.
b. BlueRoom kann diese Vereinbarung (und alle im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen) mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn:
i. der Kunde einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung begeht und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung zur Abhilfe behebt;
ii. BlueRoom hat Grund zu der Annahme, dass die weitere Nutzung der Produkte oder Software durch den Kunden gegen geltende Exportkontroll- oder Sanktionsgesetze verstoßen würde; oder
iii. ein unbestrittener Betrag aus einem Handelsvertrag bleibt mehr als 60 Tage nach Fälligkeit unbezahlt und BlueRoom hat dem Kunden mindestens 14 Tage zuvor schriftlich seine Kündigungsabsicht mitgeteilt.
c. Der Kunde kann diesen Vertrag wegen einer wesentlichen Vertragsverletzung durch BlueRoom kündigen, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung behoben wird, oder wie anderweitig gemäß dem geltenden Handelsvertrag zulässig.
d. Bei Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung (außer bei Vertragsverletzung durch BlueRoom):
i. alle Rechte zur Nutzung der Software (einschließlich aller Lizenzen) erlöschen sofort;
ii. Der Kunde muss die Nutzung der Software einstellen und auf Anfrage schriftlich bestätigen, dass alle Kopien (mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungskopien) gelöscht oder unbrauchbar gemacht wurden; und
iii. Hardware, die sich bereits im Besitz des Kunden befindet, bleibt Eigentum des Kunden, vorbehaltlich etwaiger Rücknahmerechte gemäß einer Handelsvereinbarung.
e. Die Kündigung dieser Vereinbarung hat keinen Einfluss auf bereits entstandene Rechte oder Pflichten oder Bestimmungen, die ihrer Natur nach auch nach der Kündigung bestehen bleiben sollen, einschließlich der Klauseln 10 (Daten, Datenschutz), 12 (Haftungsbeschränkung), 13 (Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit), 14 (Ansprüche wegen Verletzung geistigen Eigentums) 15 (Freistellung durch den Kunden), 17 (Anwendbares Recht und Streitbeilegung).
17. Geltendes Recht und Streitbeilegung
a. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von Victoria, Australien. Jede Partei unterwirft sich der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Victoria und der Berufungsgerichte.
b. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden die Parteien zunächst in gutem Glauben versuchen, diese durch Verhandlungen zwischen hochrangigen Vertretern beizulegen.
c. Wenn die Streitigkeit nicht innerhalb von 30 Tagen nach den Verhandlungen beigelegt werden kann, vereinbaren die Parteien, die Streitigkeit vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens durch eine vom Australian Disputes Centre (ADC) durchgeführte Mediation beizulegen. Die Mediation wird gemäß den zum Zeitpunkt der Befassung des ADC geltenden ADC-Richtlinien für die Wirtschaftsmediation (Richtlinien) durchgeführt. Die Bestimmungen der Richtlinien gelten hiermit als Bestandteil dieser Vereinbarung. Die Mediation findet in Melbourne, Victoria, statt und wird ganz oder teilweise auf digitalem Wege oder an einem anderen von den Parteien vereinbarten Ort durchgeführt.
d. Keine Bestimmung dieser Klausel hindert eine Partei daran, eine einstweilige Verfügung oder eine Feststellungsklage zu beantragen.
18. Allgemeines
a. Aktualisierungen
BlueRoom kann diese Vereinbarung oder die zugehörigen Garantiebedingungen von Zeit zu Zeit aktualisieren. Die für den Kunden geltende Version der Vereinbarung ist die zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Installation akzeptierte Version, es sei denn, der Kunde akzeptiert ausdrücklich eine neuere Version (z. B. während eines Software-Updates). Die aktuellen Bedingungen können unter blueroomxr.com/eula eingesehen werden.
b. Einhaltung von Gesetzen
Jede Partei muss bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.
c. Sprache
Diese Vereinbarung wurde in englischer Sprache verfasst. Sollte diese Vereinbarung in eine andere Sprache übersetzt werden, ist im Falle von Unstimmigkeiten die englische Fassung maßgebend.
d. Prüfung
BlueRoom kann nach angemessener Ankündigung und während der normalen Geschäftszeiten die Aufzeichnungen des Kunden und die Nutzung der Produkte überprüfen, um die Einhaltung dieser Vereinbarung (einschließlich Standort- und Nutzungsbeschränkungen) zu überprüfen.
e. Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), die durch Ereignisse außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle verursacht werden, vorausgesetzt, dass sie angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Auswirkungen zu mildern und die Erfüllung so bald wie möglich wieder aufzunehmen.
f. Abtretung
Der Kunde darf diese Vereinbarung (einschließlich aller Lizenzen) nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von BlueRoom abtreten oder übertragen, die nicht ohne triftigen Grund verweigert werden darf. BlueRoom kann diese Vereinbarung an ein verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Fusion, einer Übernahme oder einem Verkauf seines Geschäfts oder seiner Vermögenswerte abtreten.
g. Untervergabe
BlueRoom kann zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Subunternehmer einsetzen, bleibt jedoch für deren Handlungen und Unterlassungen verantwortlich, als wären es seine eigenen.
h. Beziehung zu Handelsvereinbarungen
Diese Vereinbarung ist Teil des vertraglichen Rahmens zwischen BlueRoom und dem Kunden. Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und einer kommerziellen Vereinbarung hat die kommerzielle Vereinbarung Vorrang in Bezug auf Preise, Mengen und kommerzielle Bedingungen, während diese Vereinbarung Vorrang in Bezug auf Lizenzen, geistiges Eigentum, zulässige Nutzung und Risikoverteilung hat, sofern in der kommerziellen Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.
i. Änderungen
Jede Änderung oder Abweichung von dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet oder anderweitig ausdrücklich vereinbart werden.
j. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird diese Bestimmung im größtmöglichen zulässigen Umfang durchgesetzt, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
k. Gesamte Vereinbarung
Diese Vereinbarung stellt zusammen mit allen geltenden Handelsvereinbarungen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar und ersetzt alle vorherigen Diskussionen, Zusicherungen oder Vereinbarungen.